Betreutes Wohnen

So wenig Hilfe wie möglich, so viel wie nötig

Unabhängigkeit, soziale Kontakte und ein Sicherheitsnetz für den Fall der Pflegebedürftigkeit – diesen Wünschen wird die Betreute Wohnanlage „Zum Alten Kloster“ gerecht. Das Betreute Wohnen erlaubt jedem Mieter, so lange wie möglich seine Selbstständigkeit zu erhalten, mit zunehmendem Alter aber auch individuell erforderliche Hilfen in Anspruch zu nehmen. Das Leben in der Gemeinschaft spielt eine wichtige Rolle in der Wohnanlage "Zum Alten Kloster". In Wohngruppen von bis zu acht Personen unterstützen sich die Mieter gegenseitig und haben gleichzeitig genügend Rückzugsmöglichkeiten zur persönlichen Entfaltung.

 


Die Wohnungen in der Wohnanlage "Zum Alten Kloster"

Insgesamt stehen für das betreute Wohnen 20 preisgünstige Wohnungen von 36 bis 39 qm Größe zur Verfügung, für die jeweils ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist. Alle Wohnungen erlauben barrierefreies Wohnen, drei der Wohnungen  sind rollstuhlgerecht eingerichtet. Jede Wohnung ist mit separatem behindertengerechten Bad, eigenem Schlafraum sowie einem Wohn- und Essraum mit integrierter Küchenzeile ausgestattet. Zu den meisten Wohnungen gehört ein Balkon.

Für gesellige Aktivitäten steht jeder Wohngruppe ein großzügiger Gemeinschaftsraum mit großer Küche zur Verfügung, die zum Kochen, Backen und Erzählen einlädt.

Service nach Wunsch

Alle Mieter der Wohnanlage „Zum Alten Kloster“ haben Anspruch auf die Grundleistungen:

  • Beratung und Begleitung in persönlichen Angelegenheiten
  • Mieterbesprechungen
  • Hausnotruf
  • Einkaufservice

Zusätzlich können folgende Wahlleistungen abgerufen werden:

  • Wohnungsreinigung
  • Wäscheservice
  • Essensangebot
  • Fahr- und Begleitdienste zu Behörden und Ärzten
  • Individueller Einkaufsservice
  • Hausmeisterservice (kleine technische Dienste wie beispielsweise Reparaturen im kleinen Umfang, Aufhängen von Bildern, Umsetzen von Schränken)

Folgende Wahlleistungen können vermittelt werden:

  • Krankenpflege – als Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung – als Grundpflege nach den Leistungen der Pflegeversicherung bzw. als Privatzahlung
  • Verleih von Pflegehilfsmittel
  • Fußpflege
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